Die meisten Golfer dürfte es freuen. Auch wenn es im Allgemeinen keine leichten Zeiten sind, darf der Individualsport Golf weiterhin ausgeführt werden. Mit der achten Infektionsschutzverordnung ist es nun offiziell.
Einige kleine Änderungen gibt es dennoch. Hier bittet der Bayerische Golfverband die Golfanlagen und auch die Golfer, diese penibel einzuhalten.
Gemäß § 10 (1 und (3) der 8. Infektionsschutzverordnung des Freistaats Bayern ist Individualsport und damit das Golfspiel alleine oder zu zwei am dem 2. November erlaubt. Zu dritt oder zu viert kann ab dem 2. November 2020 auschließlich mit Angehörigen des eigenen Hausstands gespielt werden.
Im Golfclub Wörthsee sind nur 2er Flights erlaubt, um einen flüssigen Spielfluß zu gewährleisten.
Das Hygienekonzept der jeweiligen Golfanlage ist in jedem Fall zu beachten und dringend einzuhalten.
Bleiben Sie gesund! "
Quelle: https://www.bayerischer-golfverband.de/news?nid=826 / 01.11.2020