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Allgemein gültige Rahmenausschreibung des Golfclub Wörthsee e. V. für Wettspiele und Extra-Day-Scores.

Verbandsordnung:
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes. Das Wettspiel wird nach dem EGA-Vorgabensystem ausgerichtet.  Einsicht in diese Verbandsordnung ist während der Geschäftszeiten im Sekretariat möglich. Es gelten für Wettspiele zusätzlich die Allgemeine Spielordnung und die Platzregeln, des Golfclub Wörthsee e. V., sowie die Einzelausschreibungen in der am Tag des Wettspiels gültigen Fassung.

 

Unterbrechung des Spiels wegen Gefahr:
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielgruppe zwischen dem Spielen von zwei Löcher befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert, sofern nicht Umstände die Ausnahme zu Regel 5.7 b rechtfertigen.
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse der Sicherheit der Spieler alle Übungsflä-chen gesperrt, bis sie von der Spielleitung wieder zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung verstoßen, können vom weiteren Spielbetrieb ausgeschlossen werden. 

Signale für Spielunterbrechungen nach Regel 5.7b 
•    - Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: Ein langer Signalton
•    - Witterungsbedingte Spielunterbrechung: Drei kurze Signaltöne
•    - Wiederaufnahme des Spiels: Zwei kurze Signaltöne wiederholt

 

Üben:

Regel 5.2b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Das Üben auf dem Platz am Turniertag eines Zählspiels vor der Runde und/oder bei Mehrtägigen Turnieren zwischen den Runden ist untersagt.
STRAFE FÜR ERSTEN VERSTOSS: GRUNDSTRAFE
STRAFE FÜR ZWEITEN VERSTOSS: DISQUALIFIKATION

Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Der Spieler darf keinen Übungsschlag (z.B „Putten oder Chippen“) nahe oder auf dem Grün des zuletzt gespielten Lochs ausführen oder zum Prüfen des Grüns einen Ball rollen.
STRAFE FÜR VERSTOSS: GRUNDSTRAFE

 

Golfcarts:
Während einer festgesetzten Runde dürfen ein Spieler oder sein Caddie nicht auf irgendeinem motorisierten Beförde-rungsmittel fahren, außer dies wurde von der Spielleitung genehmigt oder später gebilligt.
STRAFE FÜR VERSTOSS: GRUNDSTRAFE 
für den Spieler für jedes Loch, an dem ein Verstoß vorkommt. Geschieht der Verstoß zwischen dem Spielen von zwei Löchern, gilt er für das nächste Loch.
Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Es besteht Attestpflicht. Sonstigen Bewerbern werden Carts nur dann zur Verfügung gestellt, wenn alle daran interessierten Wettspielteilnehmer von Carts Gebrauch machen könnten.

 

Ready Golf:
Spielen Sie im Zählspiel auf sichere und verantwortungsbewusste Weise „Ready Golf“.

 

Stechen:
Bei gleichen Ergebnissen entscheiden (Netto unter Anrechnung der anteiligen Vorgabe) eine Auswahl von Löchern nach dem Schwierigkeitsgrad. Zuerst werden die neun Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 ausgewählt. Sind die Ergebnisse dann noch gleich, entscheiden die sechs Löcher mit den Vorgabenverteilungs-schlüsseln 1, 18, 3, 16, 5, 14, dann drei Löcher mit den Vorgabenverteilungsschlüsseln 1, 18, 3 und bei erneuter Gleichheit am Ende das Loch mit der Vorgabenverteilung „1“. Besteht auch dann noch Gleichheit entscheidet das Los. Bei Gleichstand im Lochspiel nach 18 Löchern erfolgt eine Fortsetzung des Spiels bis einer der beiden Spieler ein Loch gewonnen hat. Das Stechen beginnt auf dem Loch 1. Es werden die Vorgabenschläge wie auf den ersten 18 Löchern gegeben.
 

Allgemeiner Meldeschluss:
Bei allen Wettspielen im GCW gilt ein Meldeschluss zwei Tage vor dem Wettspiel.

Meldeschluss um 12:00 Uhr. Eine Abmeldung nach Meldeschluss, befreit nicht von der Zahlung der Startgebühr.

 

Abgabe der Zählkarte:    
Die Zählkarte ist im Sekretariat zurückzugeben. Erst wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat, gilt die Zählkarte als abgegeben (Offizielles Handbuch, Abschnitt 5A(5)). Zusätzlich kann die Zählkarte durch Einwurf in die Plexiglasbox in der Gastronomie abgegeben werden.  Nach Einwurf in die Box gilt die Zählkarte ebenfalls als abgegeben.

 

Spielleitung:
Die Mitglieder der Spielleitung (und ggf. die Platzrichter) werden auf den Einzelausschreibungen, spätestens jedoch vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgaben im Auftrag der Spielleitung.

 

Beendigung des Wettspiels
Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung bzw. mit der Veröffentlichung im geschützten Mitgliederbereich der endgültigen Ergebnisliste beendet. Proteste und Beanstandungen können der Spielleitung bis maximal 30 Minuten nach Aushang der Ergebnisse vorgetragen werden.

 

Änderungsvorbehalte:    
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme Vorgabenwirksamkeit, für diese ist der Vorgabenausschuss zuständig). Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

Datenschutz:    

Soweit die nachfolgend beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten einer Einwilligung gemäß Art. 6 (1) a) DSGVO bedarf, erteilt der/die Teilnehmer-/in bzw. bei unter 16-Jährigen der/die Erziehungsberechtigte mit der Anmeldung zu einem Turnier des Golfclub Wörthsee e. V. (GCW) die Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezoge-nen Daten und/oder im Rahmen des Turniers erstellten Lichtbildern durch den GCW wie folgt: Der GCW ist berechtigt, Name, Vorname, die Vorgabe und die Startzeit auf der Startliste passwortgeschützt im Internet zu veröffentlichen. Die Wettspielergebnisse des Turniers sowie im Rahmen des Wettspiels erzeugte Lichtbilder können unter Verwendung dieser personenbezogenen Daten im Internet / Intranet oder auch in gedruckter Form (z.B. im Clubmagazin Tee Times oder im GCW-Blog) unbefristet veröffentlicht werden. Die Weitergabe der Ergebnisse erfolgt an den Deutschen Golfverband gemäß der Verbandsregularien. Der GCW ist berechtigt, Fotos und/oder Bildaufnahmen vom Turniertag für Pressezwecke (Print und Online) zu verwenden. Die Speicherung der personenbezogenen Daten in den Systemen des GCW erfolgt zur Dokumentation der Vereinshistorie sowie zum Nachweis der Stammvorgabenentwicklung des Spie-lers/der Spielerin unbefristet. Eine Löschung erfolgt nicht. Verantwortlicher ist der GCW. Die Datenschutzhinweise des GCW finden Sie hier: www.golfclub-woerthsee.de/informationen/datenschutz. Unberührt bleiben Ihre Rechte auf Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung gemäß Art. 13 - 17 DSGVO sowie auf Widerruf der Einwilligung, soweit die Verarbeitung einer Einwilligung bedarf. Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

 

Inkrafttreten 
Diese Rahmenausschreibung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und ersetzt alle früheren Rahmenausschreibungen für vorgabenwirksame und nicht vorgabenwirksame Wettspiele des Golfclub Wörthsee e. V. 

 

Der Vorgabe- und Spielausschuss des GCW

gez. Gabriele Becker

ehem. Vorstand Sport/Spielbetrieb

Stand April 2020