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Aufnahmekonditionen Mitgliedschaft im GC Wörthsee e.V.

1. Spielberechtigung

Spielberechtigung inkl. DGV-Ausweis

Variante Jahresbeitrag Aufnahmegebühr (einmalig)
Schnuppermitgliedschaft
(Spielrecht uneingeschränkt, Laufzeit: 1 Jahr)
2.650,00 €  
1-Jahresmitgliedschaft
(Spielrecht uneingeschränkt, Laufzeit: 1 Jahr)
2.400,00 € 500,00 €
(kein Stimmrecht, nicht übertragbar)
10-Jahresmitgliedschaft
(Spielrecht uneingeschränkt, Laufzeit: 10 Jahre, Verlängerung möglich)
2.400,00 € 4.000,00 €
(ordentliche MG mit Stimmrecht)
30-Jahresmitgliedschaft
(Spielrecht uneingeschränkt, Laufzeit: 30 Jahre bzw. bis zum Ende des Pachtvertrags)
2.400,00 € 9.000,00 €
(ordentliche MG mit Stimmrecht)
(Wechsel in übertragbare MG gegen Aufzahlung möglich,
keine Aufnahmegebühr fällig)
30-Jahresmitgliedschaft Ehepartner
(Spielrecht uneingeschränkt, Laufzeit: 30 Jahre bzw. bis zum Ende des Pachtvertrags)
je 2.350,00 € 7.800,00 €
(ordentliche MG mit Stimmrecht)
(Wechsel in übertragbare MG gegen Aufzahlung möglich,
keine Aufnahmegebühr fällig)
Zweitmitgliedschaft - Warteliste bis 2025!
(Voraussetzung ist eine aktive MG in einem anerkannten Golfclub, keine "Billig-MG" bzw. günstige Fern-MG)
Differenz Beitrag 1. Club zu Beitrag GCW,
--> mind. 1.250,00 €
500,00 €
(außordentliche MG ohne Stimmrecht)

2. Übertragbare Mitgliedschaft

Die Bedingungen zum Mitgliederstatus, zur Spielberechtigung und zum Wechsel von der übertragbaren in die persönliche Mitgliedschaft (Umwandlung) sind in der Satzung (Fassung vom 04.06.2014) festgelegt.
Gesamteintrittsgeld 17.500,-- Euro
Dieses setzt sich aus Eintrittsgebühr und Sonderbeitrag zusammen:

11.300,00 € Eintrittsgebühr
6.200,00 € Sonderbeitrag
2.400,00 € Jahresbeitrag (aktive Mitglieder)
360,00 € Jahresbeitrag (passive Mitglieder)

3. Jugendmitgliedschaften

Keine Aufnahmegebühr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (ab 28 Jahren 500,00 € einmalig)
Nach Beendigung Ausbildung/Studium erfolgt im Folgejahr eine Umwandlung in die Parkstation und eine Aufnahmegebühr wird fällig.

Jahresbeitrag

350,00 € Jugendliche 12 bis 18 Jahre (Berechnung erfolgt nach Jahrgang)
600,00 € Auszubildende /Studenten bis Vollendung des 27. Lebensjahres
1.500,00 € Parkstation für junge Erwachsene bis 35 Jahre
180,00 € Studenten fördernde Mitglieder
120,00 € Jugendliche fördernde Mitglieder

4. DGV-Förderung für Kinder

Für Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres sind keine Aufnahmegebühren und Umlagen, keine Spielberechtigungsgebühren o.ä. zu entrichten. Übertrittsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche nach Beendigung der Ausbildung bzw. Studium lt. (Fassung vom 04.06.2014)

150,00 € Kinder bis 12 Jahre (Berechnung erfolgt nach Jahrgang)