Gemäß der Verlautbarung der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs der Länder am Mittwoch ist der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nach wie vor für den Publikumsverkehr geschlossen. Das Verbot des Sportbetriebs auf Golfplätzen ist von der Bayerischen Staatsregierung unverändert fortgeschrieben. Eine neuerliche Prüfung soll am 30. April erfolgen. (Quelle: Bayerischer Golfverband)
Wir bedauern dies sehr und hoffen, unsere Mitglieder und Gäste bald wieder im Golfclub Wörthsee begrüßen zu dürfen! Bis dahin bleiben Sie gesund!