Golf von seiner
schönsten Seite

Maskenpflicht in geschlossenen Räumen

Heute ist die 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht worden, die heute 2. September in Kraft tritt und bis 1. Oktober gilt.

Noch einmal der Hinweis an alle Mitglieder und Gäste.

Es besteht weiterhin eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumlichkeiten. In den Caddyhallen, im Clubhaus, im Restaurant und im Forum setzen Sie bitte Ihre Maske auf.

 

Maskenpflicht:

  • unter freiem Himmel gibt es generell keine Maskenpflicht. 
  • In geschlossenen Räumen gilt eine Maskenpflicht
  • die medizinische Maske („OP-Maske“) ist der neue Maskenstandard. 

 

Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen.

Herzlichen Dank.

Ihr GCW-Team
 

    Bild von Wilfried Pohnke auf pixabay.