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Diese Regeln gelten im Biergarten

Die genauen Bedingungen, zu welchen Gäste die Außengastronomie besuchen können, hängen stark von der Inzidenz ab, wie der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga Bayern) mitteilt.
 

Ist die Inzidenz zwischen 50 und 100, braucht es keinen Corona-Test, wenn beispielsweise ein einziger Hausstand in den Biergarten geht. Ein Test ist außerdem unnötig, wenn sich vollständig geimpfte und genesene Personen treffen. Trifft sich ein Hausstand mit einem anderen Hausstand, wobei niemand geimpft oder genesen ist, ist ein Test notwendig. Die Maximalzahl an Personen, die sich treffen dürfen, darf fünf nicht überschreiten.

Bei einem Inzidenzwert zwischen 35 und 50 darf sich ein Hausstand mit einem weiteren Hausstand (maximal fünf Personen) ohne Test treffen. 

Ist die Inzidenz zwischen 0 und 35, darf sich ein Hausstand mit zwei weiteren Hausständen (maximal zehn Personen) ohne Test treffen. Kinder unter 14 Jahren sowie Geimpfte und Genesene bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Außerdem sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Geimpfte und Genesene von der Testpflicht ausgenommen.

 

Corona-Tests vor dem Biergarten-Besuch: Das müssen Sie beachten

Grundsätzlich sind PCR-Tests, Antigen-Schnelltests und Selbsttests zugelassen. Allerdings: Es darf nicht einfach ein durchgeführter, negativer Schnelltest von Zuhause mitgenommen werden. Die PCR-Tests können insbesondere im Rahmen der Jedermann-Testungen nach Bayerischem Testangebot in lokalen Testzentren und bei niedergelassenen Ärzten erfolgen. Über das Ergebnis wird eine Bescheinigung erstellt, die vor Besuch der Veranstaltung dem Veranstalter vorzulegen ist; der PCR-Test darf höchstens 48 Stunden vor Beginn des Besuchs vorgenommen werden.

Außengastronomie in Bayern darf wieder öffnen: Diese Regeln gelten im Biergarten. Quelle: pixabay