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Außengastronomie - Wintergarten

Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir von der Regierung Oberbayern eine positive Entscheidung bezüglich folgender Frage (darf unser Wintergarten auch als Aussengastronomie genutzt werden?) bekommen haben: "Anhand Ihrer Bilder kommen wir zu dem Schluss, dass der offene Wintergarten als Außengastronomie zu werten ist, solange die Fenstertüren durchgehend geöffnet und der Durchzug permanent gewährleistet ist.
 

Bitte achten Sie eventuell darauf im „Wintergarten“ z.B. pro Tisch weniger Personen zu platzieren (z.B. Pärchen etc.) als im Bereich der komplett im Freien liegt, um so das Infektionsrisiko weiter zu minimieren. "
 

Wichtig dabei ist das die Durchlüftung gewährleistet wird, und natürlich die 1,5 Meter Abstand eingehalten werden.