Golf von seiner
schönsten Seite

Haus- und Nutzungsordnung

Liebe Mitglieder, damit Sie unsere Anlage in diesen Zeiten entspannt genießen können, bitten wir um respektvollen Umgang miteinander und um Berücksichtigung der Golf Etikette und folgender Regeln:
 

1. Anmeldung und Startzeiten

  • Spielberechtigt sind alle Spieler mit einem gültigen Spielvertrag beim Golfclub Wörthsee e.V. und Gäste mit einer Mitgliedschaft eines vom DGV anerkannten Golfclubs oder eines ausländischen Golfverbandes, die mindestens eine Platzreife vorweisen können. (Bei Turnieren regelt die Ausschreibung die Teilnahmebedingungen.)
  • Startzeiten werden vergeben über die PC-Caddie-App (für Ihr Smartphone verfügbar), die Internet-Seite der Golfanlage oder kurzfristig vor Ort mit Anmeldeformular in Greenfeebox. Die Online-Reservierung ist dabei vorzuziehen. Aus Gründen der Solidarität gelten folgende Buchungsregeln:
    Mitglieder können die Startzeit 7 Tage im Voraus buchen.
    Startzeiten müssen persönlich wahrgenommen werden (nicht übertragbar).
    Storno-Möglichkeit (online) bis 2 Stunde vor Teetime. Wenn reservierte Startzeiten nicht wahrgenommen werden können, sind diese möglichst frühzeitig abzusagen (auch bei schlechter Witterung). Bei dreimaliger Missachtung (No-Shows) behalten wir uns eine Sperrung für das Startzeitenonlinebuchungssystem vor, bei weiterer Missachtung folgen weitergreifende Sperrungen.
  • Systembedingt können Flights aufgefüllt werden.
  • Es besteht seitens der Spieler kein Anrecht auf die ursprünglich gebuchte Anzahl von Mitspielern im Flight, auch wenn diese unter der Maximalzahl der möglichen Spieler liegt.
  • Mit der Buchung von Startzeiten wird akzeptiert, dass Vorname, Nachname, Heimatclub und Handicap auf den örtlichen Displays (am Clubhaus) angezeigt werden.
  • Kontrolle der Startzeiten erfolgt über Kamera an Tee 1, den Marshalls und dem Check-In System am Starterhaus. Mit der Buchung von Startzeiten wird die Kontrolle durch die Kameras akzeptiert.
  • Wenigspieler werden stets 18-Loch-Runden verbucht, es sei denn, es wird eine 9-Loch-Runde vor Spielbeginn im Sekretariat angemeldet – auch außerhalb der Startzeitenvergabe und Büroöffnungszeiten. In diesem Fall muss die Anmeldung telefonisch am Folgetag oder per E-Mail erfolgen.

2. Vorrecht auf dem Platz

  • Grundsätzlich hat die schnellere Spielgruppe (auch Einzelspieler) Vorrang vor der langsameren Spielgruppe, sofern die langsamere Spielgruppe keinen Anschluss an den vorausspielenden Flight hat. Die langsamere Spielgruppe bietet der nachfolgenden
    Spielgruppe das Überholen an geeigneter Stelle an. (z.B. Par 3-Bahn: alle schlagen ab, die überholende Spielgruppe puttet zuerst fertig und geht zum nächsten Abschlag)

     
  • Grundsätzlich beginnt jede Runde an Tee 1. Das Einspielen an Tee 10 ist nur nach vorheriger Startzeitbuchung gestattet.
  • An Tee 1 gilt für neu eingetroffene Spielerinnen und Spieler der Start in der Reihenfolge der gebuchten Startzeit für Tee 1.

3. Driving Range

  • Die Driving Range ist öffentlich und die Nutzung kostet ab 35,- EUR aufwärts, ne nach Wochentag. Die Rangebälle sind beim Tagesfee inkludiert.
  • Abschläge ausschließlich innerhalb der markierten Tee-Line und der Abstandsmarkierungen zum nächsten Spieler. Ist keine Markierung ausgelegt, sind die Mattenabschläge zu benutzen.
  • Das Einsammeln von Range-Bällen außerhalb der Abschlagszone und Kurzspielareal ist nicht gestattet. Das Mitführen von Range-Bällen außerhalb der Driving Range gilt als Diebstahl.
  • Anweisungen des Anlagenpersonals und Hinweisschilder sind zu befolgen.

4. Allgemeine Sonder-Regelungen

  • Kein Zutritt im Fall der behördlichen Schließung!
  • Im Falle einer behördlich angeordneten Schließung der Golfanlagen ist der Zutritt zu den Golfanlagen nicht gestattet. Im Falle behördlich angeordneter Nutzungseinschränkungen sind die angeordneten Nutzungseinschränkungen von Mitgliedern/Nutzern einzuhalten.
  • Der Verein/Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, weitergehende Nutzungseinschränkungen anzuordnen, wenn die zum Schutze der Gesundheit der Mitglieder/Nutzer notwendig ist

5. Auf dem Platz

  • Bevor ein Golfschlag ausgeführt wird, ist zu prüfen, ob Personen dadurch gefährdet werden könnten. Sollte eine Gefährdung nach erfolgtem Schlag bestehen, ist sofort laut „FORE“ zu rufen bzw. bei golffremden Beteiligten (Spaziergänger) „ACHTUNG“ oder „VORSICHT“.
  • Den Golfplatz durchkreuzt ein öffentlicher Wanderweg. Bevor die Wege überspielt werden, ist insbesondere zu prüfen, dass niemand gefährdet wird.
  • Die Unterstände auf dem Platz sind Blitzschutzhütten. Jeder Spieler hat eigenverantwortlich sein Spiel bei Gefahr durch Blitz oder andere Umwelteinflüsse abzubrechen und einen sicheren Ort (Clubhaus, Forum oder die Blitzschutzhütten) aufzusuchen.
  • Trolleys und Golfcarts dürfen nicht auf Abschlägen, Grüns oder Vorgrüns gefahren bzw. gezogen werden.
  • Auf den Abschlägen dürfen keine Divots durch Probeschwünge geschlagen werden. Deshalb empfiehlt es sich, den Probeschwung neben dem Abschlagsplateau auszuführen.
  • Jeder Spieler muss seine geschlagenen Divots auf dem gesamten Golfplatz zurücklegen und festtreten. Im Winter muss auch auf dem Fairway aufgeteet geschlagen werden.
  • Pitchmarken sind sorgfältig zu entfernen.
  • Bunker sind nach der Benutzung sorgfältig zu rechen und die Rechen werden im Bunker abgelegt.
  • Die jeweils aktuellen Platzregeln (Aushang) sind zu beachten.
  • Um eine Gefährdung des Greenkeeping-Teams zu vermeiden, gilt Folgendes:
  • Wenn keine Fahne steckt, ist das Grün gesperrt.
  • Das Greenkeeping-Personal hat grundsätzlich Vorrang auf dem Platz.

Behindern Platzpflegearbeiten das Spiel, ist abzuwarten, bis die Behinderung behoben ist oder das Personal eindeutige Zeichen zum Weiterspielen gibt.

6. Pflanzenschutz

  • Beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Dünger werden die Anwendungsbestimmungen befolgt.
  • Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Dünger wird durch Aushang im Clubhaus und an Tee 1 bekannt gegeben.

7. Elektro-Golfcart und Leihtrolleys

  • Mit Nutzung eines Elektro-Golfcarts werden die allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Vermietung von Golfcarts (erhältlich im Sekretariat) sowie die Sicherheitshinweise anerkannt.
  • E-Carts und Leihtrolleys können nur während der Öffnungszeiten des Golfshops ausgegeben werden.

8. Caddyhalle und Miet-Elektroboxen

  • Aus Sicherheitsgründen dürfen die Steckdosen jeweils nur mit einem Stecker verbunden werden (keine weiteren Verteiler anbringen!)
  • Die Golfclub Wörthsee haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung der Gegenstände des Mieters. Der Mieter hat selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
  • Eine Untervermietung ist ausgeschlossen.

9. Clubhaus

  • Mit dem DGV-Clubausweis lässt sich die Eingangstür über einen Kartenleser öffnen.
  • Für Mieter von Caddy-Stellplätzen ist der DGV-Clubausweis zudem für die Caddy-Hallentür freigeschaltet.
  • Mitglieder verpflichten sich, ihren DGV-Clubausweis nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Das Rauchen und offenes Feuer im Clubhaus sind untersagt.
  • Vor dem Betreten des Clubhauses sind die Golfschuhe zu reinigen.
  • Golfausrüstung wie Schläger, Trolleys und Bags dürfen nicht im Clubhaus oder auf der Terrasse abgestellt werden.
  • Wir bitten um angemessenes Verhalten im und am Clubhaus. Anweisungen des Gastronomie-Personals und der Verwaltung der Anlage ist Folge zu leisten.

10. Parkplatz

  • Fahrzeuge bitte nur auf dem ausgewiesenen Parkplatz abstellen.
  • Die Parkplätze im Hofbereich sind ausschließlich für Wohnungsmieter, Angestellte der Golfanlage und Geschäftspartner der Golfanlage mit Sondergenehmigung.
  • Zur Be- und Entladung darf vor der Caddy-Halle gehalten werden.


11. Hunde

  • Sowohl Mitgliedern als auch Gästen ist das Mitführen von Hunden ab 16 Uhr auf dem Platz gestattet. Damit wir diesen Service auch weiterhin anbieten können, bitten wir folgende Regeln zu beachten:
  • Hunde müssen im gesamten Anlagenbereich an der Leine geführt werden.
  • Hunde dürfen nicht auf Abschläge, Grüns, in Bunker, Teiche oder Biotope.
  • Der Hundehalter hat darauf zu achten, dass der Hund keinen Schaden durch Graben im Gelände verursacht und aus Rücksichtnahme auf andere Spieler sich ruhig verhält.
  • Die Mitnahme eines Hundes auf die Runde ist zuvor im Sekretariat anzumelden.
  • Hinterlassenschaften des Hundes sind zu entfernen.

12. Haftung/Versicherungsschutz

  • Der Golfclub Wörthsee e.V. haftet keinesfalls für Unfälle und Verletzungen, die sich auf der Anlage ereignen. Ferner ist jegliche Haftung für abhanden gekommene Gegenstände sowie mögliche Beschädigungen durch verirrte Golfbälle ausgeschlossen. Alle Spieler, unabhängig von der Deckung durch den DGV, müssen über einen ausreichenden Unfall- und Haftpflichtschutz verfügen.