Golf-Club Wörthsee
2020
Sehr geehrtes Mitglied,

im Zusammenhang mit den Berichten über 2019 und die zurückliegenden Monate informieren wir Sie noch über einen Beschluss, den der Vorstand in der vergangenen Vorstandssitzung gefasst hat. Dabei geht es darum, dass uns die Satzung vorschreibt, dass die ordentliche Mitgliederversammlung jeweils in den ersten sechs Monaten eines Vereinsjahres abzuhalten ist. Wir hatten Ihnen ja auch schon einen Termin im April 2020 für die Versammlung bekanntgegeben, der dann aufgrund der hinreichend bekannten, äußeren Umstände nicht in gewohnter Weise stattfinden konnte.

Unsere ursprüngliche Hoffnung, dass die Beschränkungen bereits im ersten Halbjahr ausreichend gelockert werden, hat sich leider nicht erfüllt. Die Sonderregelungen, die als Folge der Corona-Pandemie für Gesellschaften und auch für Vereine eingeführt worden sind, gestatten es ausdrücklich, Mitgliederversammlungen auch „online“ durchzuführen. Für reine Informationsveranstaltungen ist das sicher eine gute und inzwischen oft genutzte, technische Alternative. Wenn auf einer ordentlichen Versammlung wiederum gültige Beschlüsse gefasst werden müssen (wie z.B. die Genehmigung einer Jahresrechnung und die folgende Entlastung des Vorstands), dann ist damit ein hoher technischer Organisationsaufwand verbunden. Damit alles „rechtssicher“ abläuft, müssen sich alle Teilnehmer vorher registrieren, die Teilnahme darf nur mit individuellen Namen und Kennworten möglich sein und bei Abstimmungen muss jede einzelne Stimmabgabe nachvollziehbar (aber auch wiederum geheim) dokumentiert werden.

Es gibt entsprechende Dienstleistungen, die wir buchen können. Der Kostenrahmen für eine online-Veranstaltung, die alle diese Anforderungen erfüllt, liegt bei knapp 10.000 €. Trotz dieses enormen finanziellen Aufwands wäre eine solche Mitgliederversammlung von Inhalt und Atmosphäre keinesfalls vergleichbar mit dem, was wir im GC Wörthsee gewöhnt sind und was Sie Alle erwarten dürfen. Neben Formalien möchten wir auch sehr gern wichtige, zukunftsweisende Dinge mit Ihnen besprechen.

Der Vorstand hat daher einstimmig beschlossen, dass wir noch warten wollen, ob sich im zweiten Halbjahr 2020 die Möglichkeit doch noch ergibt, dass wir Sie zu einer Mitgliederversammlung im gewohnten Rahmen einladen können. Durch die Beschlüsse zum Haushalt und den Jahresbeiträgen 2020, die wir ja schon im November 2019 gefasst haben, ist der Verein vollständig handlungsfähig; es stehen auch keine turnusmäßigen Wahlen an.
Daher sind wir der Meinung, dass wir den Verstoß gegen die geltende Satzung riskieren können, da zumindest wir nicht erkennen können, dass dadurch ein Schaden für unseren Verein entstehen könnte.
Wenn es nun zum regulären Ende der großen Ferien, also etwas Mitte September, immer noch unwahrscheinlich ist, dass wir uns mit mehr als 100 Mitgliedern persönlich versammeln dürfen, werden wir mit den Vorbereitungen für eine Online-Mitgliederversammlung beginnen und Sie darüber informieren.

Wir hoffen, dass Sie Alle mit dieser Vorgehensweise einverstanden sind, die vor allem auch unserem Budget 2020 hilft, dem im Moment noch erkennbar Einnahmen fehlen. Sollte es Mitglieder geben, die eine zeitnahe Mitgliederversammlung für erforderlich halten, dann bitten wir diese Mitglieder, den entsprechend begründeten Wunsch in schriftlicher Form an den Vorstand heranzutragen. Nach Prüfung werden wir dann auch früher schon zu einer Online-Versammlung einladen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis mit unserer Vorgehensweise.

Mit freundlichen Grüßen,

Christoph Grün
Präsident